Mit dem Bescheid des Finanzamts Warendorf vom 15.5.2019 ist der „Haus der Vereine an der Stiftskriche e.V.“ als gemeinnütziger Verein nach $ 60a Abs. 1 AO anerkannt.
Somit ist ein Satzungsziel schon einmal erreicht.
Mit dem Bescheid des Finanzamts Warendorf vom 15.5.2019 ist der „Haus der Vereine an der Stiftskriche e.V.“ als gemeinnütziger Verein nach $ 60a Abs. 1 AO anerkannt.
Somit ist ein Satzungsziel schon einmal erreicht.