Beitrittserklärung

Auszug aus der Satzung: „Ordentliche Mitglieder des Vereins können alle natürlichen und juristischen Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts werden, welche die Aufgaben des Vereins zu unterstützen bereit sind. Der Erwerb der Mitgliedschaft erfolgt in schriftlicher Beitrittserklärung gegenüber dem Vorstand, der auch über die Annahme entscheidet. Ein Aufnahmeanspruch besteht nicht. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet. Mit dem Antrag erkennt der/die Bewerber/in für den Fall seiner/ihrer Aufnahme die Satzung an. […] Der Austritt aus dem Verein ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Jahresende schriftlich gegenüber einem Vorstandsmitglied zu erklären.“

Die Beitrittserklärung bitte herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und beim Haus der Vereine, Stiftshof 3, Freckenhorst einwerfen.